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OLLIS TIPP: Gartenarbeiten können bis zu einer Höhe von 1.200,00 € als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35 a EStG abgesetzt werden.
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Ollis Gartenbau garantiert ganzjährig qualitativ hochwertige Full-Service-Leistungen für Ihren Garten:
- Konzeption und Anlage
- Pflege
- Integrierter Pflanzenschutz und Schädlingsbekämpfung
- Grünschnittabfuhr

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